Grundsätze:
- Lob und Preis werden durch eine Urkunde dokumentiert.
- Die Namen der Schüler mit Lob und Preis werden veröffentlicht.
- Jeder Preisträger erhält zusätzlich einen Sachpreis.
- Bei einer Verhalten- und/oder Mitarbeitnote von 3 (befriedigend) oder schlechter (unbefriedigend) entscheidet die Zeugniskonferenz über die Vergabe eines Preises bzw. eines Lobs.
Voraussetzung für einen Preis
1) Für breitgefächerte sehr gute Leistungen:
- Durchschnitt besser als 1,8
2) Für herausragendes Engagement für die Schulgemeinschaft:
Die Entscheidung liegt bei der Zeugniskonferenz.
Voraussetzung für ein Lob:
1) Für breitgefächerte gute Leistungen:
- Durchschnitt besser als 2,2
2) Für individuelle Leistungssteigerung:
Deutliche Leistungssteigerung in mindestens zwei Fächern im Vergleich zum Vorjahr und sehr gute Arbeitshaltung bzw. Motivation.
Die Entscheidung liegt bei der Zeugniskonferenz.
GLK-Beschluss vom 26.11.2012